Häufige Fragen
Sie suchen Unterstützung bei der Senioren-Pflege und sorgen sich um die Sicherheit Ihrer Angehörigen? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen.
Welche Tätigkeiten führen sie aus?
Von der üblichen Haushaltshilfe zur Betreuung bei schweren Krankheiten wie Parkinson, Demenz oder Alzheimer bis hin zur Sterbebegleitung. Wir führen den ganzen Haushalt, kümmern uns um die Grundpflege und leisten der betreuten Person Gesellschaft.
Sind die Betreuungspersonen versichert, was ist mit der Haftpflichtversicherung?
Alle unsere Betreuungskräfte sind komplett versichert. Alle unsere Mitarbeiter sind durch die Domovita GmbH bei der AHV, SUVA, BVG und KTG angemeldet und komplett versichert.
Werden die Kosten der Pflegehilfe von der Versicherung übernommen?
Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen.
Haben wir Anrecht auf Hilflosenentschädigung?
Voraussetzung ist ein AHV- oder IV-Bezug: Beeinträchtigung der Gesundheit (leichter bis schwerer Grad an Hilflosigkeit, definiert durch die IV), dauerhaft auf Hilfe angewiesen (ununterbrochene Hilflosigkeit während mindestens einem Jahr, definiert durch die AHV).
Die Anträge müssen bei der Ausgleichskasse des Wohnsitzes eingebracht werden.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit sowie der Wohnsituation und beträgt je nach Schweregrad bei AHV zwischen CHF 245.– und CHF 980.– pro Monat (Stand 2024).
Haben wir Anrecht auf Ergänzungsleistungen?
Anspruch haben AHV- und IV-Rentner sowie Behinderte, die mindestens während sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten haben und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Ergänzungsleistungen werden zugesprochen, wenn die minimalen Lebenskosten durch Rente und weitere Einkommen nicht abgedeckt werden können.
Jährlich können Alleinstehende CHF 19’290.– und Ehepaare CHF 28’935.– an allgemeinen Ausgaben für den Lebensbedarf geltend machen.
Informationen und Merkblätter können über die jeweiligen Gemeindeverwaltungen bezogen werden.
Übernimmt die Zusatzversicherung für Haushaltshilfen
die Kosten der Betreuung?
Wenn Ihre betreuungsbedürftigen Angehörigen über eine spezielle Zusatzversicherung der eigenen Krankenversicherung für Haushaltshilfen (auf der Krankenkassenpolice ersichtlich) verfügen, erhalten sie die Betreuungskosten teilweise durch die Krankenkasse rückerstattet.
Können die Kosten den Steuern abgezogen werden?
Bei einer Privatfinanzierung durch Sie oder Ihre Angehörigen können die Ausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht machen.
Welche Rechte und Pflichten haben die Betreuungskräfte?
Die Betreuungskräfte unterstehen dem Schweizerischen Arbeitsrecht und sind von der Domovita GmbH angestellt und versichert. Die Anzahl Stunden, die eine Betreuungskraft pro Woche leisten darf, ist klar geregelt. Ebenso Ferien- und Lohnansprüche.