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Kostenreduktion

Krankenkassen-
anerkannt

in Zusammenarbeit
mit der Spitex.

Ob für eine 24-Stunden-Betreuung oder nur stundenweise – wir umsorgen Sie liebevoll und kompetent bei Ihnen zu Hause.

Kosten für eine Betreuung zu Hause

Erhalten Sie eine Übersicht der Kosten für eine Betreuung zu Hause. Beachten Sie, dass Ihr Unterstützungsbedarf immer individuell ermittelt wird. Wir berücksichtigen dabei Ihre persönlichen Anforderungen und Bedürfnisse, um sicherzustellen, dass die Kosten transparent und auf Ihre individuelle Lebenssituation zugeschnitten sind.

Preise für eine Pflegehilfe zu Hause
 

Ob für eine 24-Stunden-Betreuung, Tagespflege, Nachtaufsicht oder nur stundenweise –
unser Team umsorgt Sie liebevoll und kompetent bei Ihnen zu Hause.

 

 Sie sind im Alltag noch sehr selbständig, wünschen sich einfach Gesellschaft für Ausflüge oder einen Kinobesuch, Tipps für den Computer oder das Smartphone, Unterstützung beim Schreiben eines Briefes. Unser Angebot ist vielfältig.

Gerne unterbreiten wir Ihnen eine massgeschneiderte Offerte.

24-Stunden-Betreuung

ab CHF 5’900.- pro Monat

Tages-Betreuung

ab CHF 300.- pro Tag

Nacht-Betreuung

ab CHF 300.- pro Nacht

Wunsch-Leistungen

 

ab CHF 50.- pro Stunde

Kostensenkenden Faktoren


Zusatzversicherung
Auch kleinere Beträge für hauswirtschaftliche Leistungen werden oftmals von der Zusatzversicherung übernommen. Eine ärztliche Verordnung ist hierfür notwendig.
Wir kümmern uns um den Kostennachweis und die Koordination mit den Versicherungsgesellschaften.


Hilflosenentschädigung

Anspruch auf Hilflosenentschädigung hat jede pflegebedürftige Person, welche für alltägliche Tätigkeiten wie z.B. Ankleiden, Essen, Körper­pflege, usw. auf Hilfe oder auf persönliche Überwachung angewiesen ist. Bei Hilflosigkeit schweren Grades liegt die Entschädigung bei maximal CHF 980.- pro Monat.


Krankenkasse

 

Da Domovita mit den lokalen Spitex-Institutionen Zusammenarbeitet, können Kosten für ärztlich verordnete Grundpflege (Körperpflege) über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Steuern

 

Selber bezahlte Leistungen können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

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